Türen

Brandschutz

Feuerwiderstand und Rauchdichtheit nach EN 16034

Die Anforderungen an den Brandschutz im Hochbau werden in der Schweiz in den VKF Vorschriften festgelegt. An Türen zwischen Brandabschnitten wird die Feuerwiderstandsklasse EI230 oder EI260 gefordert.
Die Rauchdichtheit (S) bezeichnet die Fähigkeit eines Bauteils, den Übertritt von Rauch von einer Seite der Tür auf die andere Seite zu reduzieren oder zu verhindern. In der Schweiz haben Sie die Anforderung der Klassifizierung S200 zu erfüllen.

Für Aussentüren nach SN EN 14351-1 gilt ab 1.11.2019
Auf Grundlage des Bauproduktegesetzes und der Türennormen SN EN 14351-1, SN EN 14351-2 und SN EN 16034 sind für diese Merkmale eine Konformitätsbewertung im System 1 zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gefordert. Das bedeutet, dass der Hersteller Brandschutztüren nur in Verkehr bringen darf, wenn er über ein geprüftes Produkt -, eine überwachte werkseigene Produktionskontrolle – und über die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit durch eine benannte Stelle (notified body) verfügt.

Für Innentüren gilt, bis zur Harmonisierung der Norm SN EN 14351-2, das VKF Zulassungsverfahren.

Detailliertere Informationen finden sie auf unseren Merkblättern

Wichtige Normen in diesem Zusammenhang sind

EN 14351-1: Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 1: Fenster und Aussentüren

EN 14351-2: Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 2: Innentüren

EN 16034: Türen, Tore und Fenster- Produktnorm, Leistungseigenschaften- Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften

Schallschutz

Dem Schallschutz kommt eine immer grössere Bedeutung zu. Das zeigt sich einerseits an den gestiegenen Bedürfnissen der Bewohner und Benutzer von Hochbauten, anderseits aber auch an der wachsenden Anzahl von Beschwerden und rechtlichen Verfahren. Die Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau werden in der Schweiz in der SIA 181 festgelegt. Für die Luftschalldämmung von Türen gegen Erschliessungszonen gelten für Räume mittlerer und hoher Lärmempfindlichkeit ein Wert von R’w+C >=37 dB, für Räume geringer Lärmempfindlichkeit ein Wert von R’w + C ≥ 32 dB.

Detailliertere Informationen finden sie auf unseren Merkblättern

Wichtige Normen in diesem Zusammenhang sind

SN EN ISO 266
Akustik – Normfrequenzen

SN EN ISO 717-1 und -2
Akustik – Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen

Teil 1: Luftschalldämmung
Teil 2: Trittschalldämmung

SN EN ISO 10140-2 und -3
Akustik – Messung der Schalldämmung von Bauteilen im Prüfstand
Teil 2: Messung der Luftschalldämmung
Teil 3: Messung der Trittschalldämmung

SN EN 12354-1 bis -3 und -5
Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften
Teil 1: Luftschalldämmung zwischen Räumen
Teil 2: Trittschalldämmung zwischen Räumen
Teil 3: Luftschalldämmung von Aussenbauteilen gegen Aussenlärm
Teil 5: Installationsgeräusche

SN EN ISO 15186-8
Akustik – Bestimmung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen aus Schallintensitätsmessungen – Teil 2: Messungen am Bau

SN EN ISO 16283-1 bis 3
Akustik – Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen am Bau
Teil 1: Luftschalldämmung
Teil 2: Trittschalldämmung
Teil 3: Fassadenschalldämmung

SN EN 60942: Elektroakustik – Schallkalibratoren

SN EN 61260: Elektroakustik – Bandfilter für Oktaven und Bruchteile von Oktaven

SN EN 61672-1: Elektroakustik – Schallpegelmesser – Teil 1: Anforderungen

Minergie

Für eine gut gedämmte und dichte Bauhülle bildet die Aussentüre ein wichtiges Element. Der durch Türen verursachte Energieverbrauch ist keineswegs vernachlässigbar. Entsprechend sorgfältig sollte die Auswahl erfolgen. Zur Zertifizierung einer Türe als MINERGIE®-Modul werden neben dem eigentlichen Türblatt die Türzarge, die Dichtungen und die Beschläge in die Bewertung einbezogen. Anforderungen gelten insbesondere für:

Wärmedämmung: U-Wert höchstens 1,2 W/m2K Luftdurchlässigkeit: mindestens Klasse 3 nach SN EN 12207 Schlagregendichtigkeit: mindestens Klasse 3A nach SN EN 12208

Die detaillierten Anforderungen sind im Türen-Reglement aufgeführt.

www.minergie.ch/de/zertifizieren/module/
(Herstellerliste, Reglement und Antragsformular)

Türen in Fluchtwegen

An Türen in Fluchtwegen werden besonders hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit der einfachen und leichten Öffnung gestellt.

Für Aussentüren nach SN EN 14351-1 gilt ab 1.11.2019
Auf Grundlage des Bauproduktegesetzes und der Türennormen SN EN 14351-1 und SN EN 14351-2 ist eine Konformitätsbewertung im System 1 zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gefordert. Das bedeutet, dass der Hersteller Fluchtwegtüren nur in Verkehr bringen darf, wenn er über ein geprüftes Produkt -, eine überwachte werkseigene Produktionskontrolle – und über die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit durch eine benannte Stelle (notified body) verfügt.

Für Innentüren in Fluchtwegen gelten, bis zur Harmonisierung der Norm SN EN 14351-2, die VKF Richtlinien.

Detailliertere Informationen finden sie auf unseren Merkblättern

Wichtige Normen in diesem Zusammenhang sind

prSIA 343/2:Türen in Flucht- und Rettungswegen – Eigenschaften und Anwendungen

EN 14351-1: Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften –
Teil 1: Fenster und Aussentüren

EN 14351-2: Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Teil 2: Innentüren

EN 179: Schlösser und Baubeschläge – Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stossplatte für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

EN 1125: Schlösser und Baubeschläge – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren

EN 1935: Baubeschläge – Einachsige Tür- und Fensterbänder – Anforderungen und Prüfverfahren

EN 1154: Schlösser und Baubeschläge – Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf – Anforderungen und Prüfverfahren EN 13637: Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren

EN 12400: Fenster und Türen – Mechanische Beanspruchung – Anforderungen und Einteilung

EN 1670: Schlösser und Baubeschläge – Korrosionsbeständigkeit – Anforderungen und Prüfverfahren EN 1191: Fenster und Türen – Dauerfunktionsprüfung – Prüfverfahren

Einbruchschutz

Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen / Tore nach SN EN 1627.

Einen definierten Einbruchschutz bieten nur Türelemente, die nach SN EN 1627- 1630 geprüft und zertifiziert wurden.
Aussagen wie: „in Anlehnung an SN EN1627 … “ ,“einbruchhemmend“ , „Sicherheitstür … “ oder „safety … “ sind ungeschützte Begriffe. Diese bieten keine Gewähr für die gewünschten Widerstandseigenschaften.
Entsprechend der Risikoeinschätzung werden 6 Widerstandsklassen (RC = resistance class) unterschieden.
Das Angriffsszenario und die verwendeten Werkzeuge bestimmen die Widerstände von RC 1 bis RC 6. Für private Risiken werden Türen ab RC 2 und für gewerbliche Risiken ab RC 3 empfohlen.

Diese Türen werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion (Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag) keinen Schwachpunkt gibt.

Nahezu gleichwertig sind Türen, die nach der bisherigen, bis September 2011 gültigen Vornorm, ENV 1627 geprüft wurden. Die Zuordnung der einzelnen Widerstandsklassen ist mit nachfolgender Tabelle annähernd möglich.

SN EN 1627 „alte“ ENV 1627
RC 1 WK 1
RC 2 WK 2
RC 3 WK 3
RC 4 WK 4
RC 5 WK 5
RC 6 WK 6

Werden jedoch Türelemente nach der Klassierung RC verlangt oder ausgeschrieben, ist der Nachweis über die Prüfungen sowie das Prüfzeugnis nach SN EN 1627 zu führen.

Der Nachweis über die erreichte bzw. geforderte Widerstandsklasse gem. SN EN 1627 wird durch ein Prüfzeugnis oder Gutachten eines akkreditierten und notifizierten Prüfinstituts dokumentiert.

Die sach- und fachgerechte Montage ist nach den Vorgaben des Herstellers eine unabdingbare Voraussetzung für den gewünschten Einbruchschutz.